Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen Mareike Bardenhagen, Einzelunternehmerin, handelnd unter der Bezeichnung „Mareike Bardenhagen – Grafik, Verlagsherstellung, Fotografie“ (nachfolgend „Designerin“), und ihren Auftraggeber:innen.
  2. Leistungen im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere Grafikdesign, Buchgestaltung, Editorial Design, Typografie, Layout, Satz, Verlagsherstellung, Fotografie, Bildbearbeitung sowie verwandte kreative Dienstleistungen im Print- und Digitalbereich.
  3. Die AGB gelten gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
  4. Mit Auftragserteilung in Textform oder mündlich bestätigen die Auftraggeber:innen, dass sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.
  5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Grundlage eines Auftrags ist ein Angebot der Designerin oder eine Anfrage der Auftraggeber:innen.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot der Designerin in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich angenommen wird.
  3. Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Liefertermine und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  4. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  5. Bei Aufträgen ab einem Netto-Auftragswert von 150,00 € ist die Designerin berechtigt, eine Vorauszahlung von 30-50 % des vereinbarten Honorars zu verlangen. Die Leistungserbringung kann bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden.

 

§ 3 Leistungsumfang und Lieferung

  1. Der Umfang der Leistung wird individuell vereinbart.
  2. Die Designerin erbringt ihre Leistungen nach bestem fachlichen und gestalterischen Ermessen.
  3. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  4. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung der Auftraggeber:innen, verspäteter Rückmeldungen oder nachträglicher Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  5. Die Lieferung erfolgt in digitaler Form, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Bei umfangreichen Projekten informiert die Designerin die Auftraggeber:innen rechtzeitig über erkennbaren Mehraufwand oder notwendige Anpassungen des Leistungsumfangs.
  7. Ist die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen aus Gründen unmöglich, die die Designerin nicht zu vertreten hat – insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, Streik, technischen Ausfällen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen –, verlängern sich die Fristen angemessen. Die Designerin ist in diesen Fällen berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen zu übermitteln und anteilig abzurechnen.
  8. Bei Printprojekten erhält die Designerin auf Wunsch ein Belegexemplar des fertigen Produkts. Die Versandkosten trägt der/die Auftraggeber:in.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:innen

  1. Die Auftraggeber:innen stellen alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilddateien, Logos, Grafiken, Schriftarten sowie sonstige projektbezogene Inhalte.
  3. Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Layouts, Korrekturstände oder Bildfassungen sorgfältig zu prüfen.
  4. Änderungswünsche sind gesammelt mitzuteilen.
  5. Eine Korrekturschleife umfasst sämtliche Änderungswünsche innerhalb eines zusammenhängenden Korrekturvorgangs.
  6. Weitere Korrekturen, nachträgliche Änderungen oder konzeptionelle Neuausrichtungen nach Freigabe eines Gestaltungskonzepts werden gesondert vergütet.
  7. Kommen Auftraggeber:innen ihren Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Designerin berechtigt, die Arbeit auszusetzen oder den Auftrag zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

 

§ 5 Design-, Layout- und Satzleistungen

  1. Die Designerin erstellt Design-, Layout- und Satzarbeiten auf Grundlage der von den Auftraggeber:innen bereitgestellten Inhalte.
  2. Für inhaltliche, rechtliche oder orthografische Fehler in gelieferten Materialien haftet die Designerin nicht.
  3. Im vereinbarten Honorar enthalten ist die Erstellung der vereinbarten finalen Datenformate einschließlich der im Angebot definierten Korrekturschleifen.
  4. Weitere Änderungen oder zusätzliche Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
  5. Offene Arbeits- und Produktionsdateien (z. B. InDesign-, Affinity-, PSD-, RAW- oder vergleichbare Quelldateien) sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung und ausdrückliche Vereinbarung.
  7. Mit Freigabe finaler Druck- oder Produktionsdaten durch die Auftraggeber:innen übernehmen diese die Verantwortung für die sachliche, technische und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Daten.

 

§ 6 Fotografische Arbeiten

  1. Bei fotografischen Arbeiten verbleibt das Urheberrecht an sämtlichen Bildaufnahmen bei der Designerin.
  2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhalten die Auftraggeber:innen die vereinbarten Nutzungsrechte.
  3. Eine Bearbeitung, Weitergabe oder Mehrfachnutzung der Aufnahmen außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs bedarf der vorherigen Zustimmung der Designerin.
  4. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.

 

§ 7 Nutzungsrechte und Referenznennung

  1. Das Urheberrecht an allen von der Designerin erstellten Arbeiten verbleibt bei der Designerin.
  2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhalten die Auftraggeber:innen ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt das Nutzungsrecht ausschließlich für den vereinbarten Zweck, das vereinbarte Medium sowie den vereinbarten Nutzungsumfang.
  4. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Mehrfachverwendung bedarf der vorherigen Zustimmung der Designerin und kann gesondert vergütet werden.
  5. Die Designerin ist berechtigt, erstellte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken als Referenz zu verwenden, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Portfolios oder Präsentationen, sofern berechtigte Interessen der Auftraggeber:innen nicht entgegenstehen.
  6. Eine Namensnennung der Designerin als Urheberin der Gestaltung ist – soweit branchenüblich und technisch möglich – erwünscht.
  7. (Die Auftraggeber:innen bemühen sich nach Kräften, die Designerin bei Print- und Buchprojekten im Impressum als Urheberin der Gestaltung bzw. des Satzes zu nennen, soweit keine technischen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
  8. Die Namensnennung erfolgt in angemessener Form, beispielsweise als „Gestaltung & Satz: Mareike Bardenhagen“ oder vergleichbar.
  9. Ist eine Namensnennung ausnahmsweise nicht möglich, ist die Designerin hierüber vorab zu informieren.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen werden in elektronischer Form übermittelt.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  3. Gerät der/die Auftraggeber:in in Zahlungsverzug, ist die Designerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.
  4. Gegenüber Unternehmer:innen gilt zusätzlich § 288 Abs. 5 BGB.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Designerin.

 

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Designerin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der Auftraggeber:innen vertraulich zu behandeln.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
  3. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

§ 10 Haftung

  1. Die Designerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Designerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
  4. Die Designerin haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte der Auftraggeber:innen entstehen.
  5. Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, gelieferte Arbeiten unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen.
  6. Weist die Leistung trotz aller Sorgfalt nicht unerhebliche Mängel auf, haben die Auftraggeber:innen diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit genauer Beschreibung zu reklamieren und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, haben die Auftraggeber:innen das Recht auf Honorarminderung. Gegenüber Unternehmer:innen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Leistung.
  7. Soweit die Designerin auf erkennbare Fehler hinweist und die Auftraggeber:innen deren Korrektur ausdrücklich ablehnen, können spätere Reklamationen insoweit nicht auf diese Umstände gestützt werden.
  8. Die Designerin haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, technische Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Streik, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs.
  9. Die Designerin haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die auf unklaren, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben der Auftraggeber:innen beruhen.
  10. Die Designerin übernimmt keine Haftung für die sachliche, rechtliche oder fachliche Richtigkeit der von den Auftraggeber:innen bereitgestellten Inhalte und Materialien.
  11. Die Designerin geht davon aus, dass die Auftraggeber:innen über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügen. Ansprüche Dritter aufgrund fehlender Rechte gehen allein zu Lasten der Auftraggeber:innen.
  12. Nach Freigabe finaler Druck- oder Produktionsdaten durch die Auftraggeber:innen entfällt die Haftung der Designerin für erkennbare Fehler.

 

§ 11 Rechte an bereitgestellten Inhalten

  1. Die Auftraggeber:innen versichern, dass sie über sämtliche erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügen.
  2. Die Designerin ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.
  3. Die Auftraggeber:innen stellen die Designerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte entstehen.
  4. Die Designerin behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zur Bearbeitung überlassenen Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen könnten. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind von den Auftraggeber:innen zu vergüten.

 

§ 12 KI-generierte Inhalte

  1. Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet offenzulegen, ob bereitgestellte Inhalte ganz oder teilweise unter Verwendung künstlicher Intelligenz erstellt wurden.
  2. Die Designerin übernimmt keine Haftung für mögliche Rechtsverletzungen durch KI-generierte Inhalte.
  3. Die Auftraggeber:innen stellen die Designerin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit KI-generierten oder KI-unterstützten Inhalten entstehen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.
  3. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Projekt- oder Arbeitsdateien länger als zwölf Monate nach Projektabschluss aufzubewahren.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien werden eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. 

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